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Aktuelles:

Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung

11 Mai 2023

Jannes Steffens, Senior Manager
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zertifizierter Business Development Manager
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Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die Bundesregierung hat Ende April die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, wonach ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden muss [Überblick über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes]. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert, die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt werden. Die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs sind:

 

  • Nutzung fossiler Brennstoffe noch bis Ende 2044
    Es ist geplant ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betreiben zu lassen. Bestehende Heizungen sollen nicht betroffen sein und weiter genutzt werden können. Auch Reparaturen sind nach dem Gesetzesentwurf weiter möglich. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen soll der 31.12.2044 sein.

 

  • Technologieoffene Bestimmungen
    Die Eigentümer können entweder individuelle Lösungen umsetzen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen (Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie).

 

  • Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren
    Bei einer Heizungshavarie (Heizung kaputt und irreparabel) greifen nach der beschlossenen Neuregelung Übergangsfristen (drei Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre).

 

  • Eigentümer ab 80 Jahren
    Für hochbetagte Gebäudeeigentümer kann eine Befreiung greifen, wenn sie das 80. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • Allgemeine Härtefallregelung
    Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht (z. B., ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen).

 

  • Finanzielle Unterstützung
    Für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es nach der geplanten Neuregelung finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.